Preise Trauerrednerin
Rechnung | Keine Umsatzsteuer: Für dieses Angebote gilt: per Rechnung. Eine Ausweisung der Umsatzsteuer entfällt nach Befreiung § 19.1. UStG
Kosten einer Trauerrede
Meine Leistungen sind immer gleichbleibend:
1. Wir führen ein angefängliches Telefonat (ca. 15 Minuten) und vereinbaren einen Termin zu einem ausführlichen Gespräch (physisch oder telefonisch).
2. Dies sollte im Umfang von etwa 1,5 Stunden liegen.
3. Anschließend arbeite ich die individuelle und persönliche Rede für Sie aus und 4. trage diese auf der Trauerfeier vor.
(Üblicherweise findet eine Trauerfeier im Rahmen von rund 30 Minuten statt und meine Rede inkl. 3 Musikstücken passen in diese Zeit hinein.)
5. Als Trauerrednerin spreche ich mich mit den anderen Akteuren wie Bestatter, Verpächter, ggf. Floristin etc ab., damit es eine stimmige Zeremonie wird.
6. Anschließend begleite ich Sie bis zur Grabstätte, bevor ich mich höflich und ruhig verabschiede.
Sie wünschen noch ein paar Worte meinerseits am Grab. Bitte sprechen Sie mich dazu gesondert an.
Sofern Sie wünschen, dass ich die komplette Zeremonienleitung übernehmen soll, sprechen Sie mich auch diesbezüglich gerne an.
Die Kosten liegen zwischen 420 und 500 Euro.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutere.
Ab einer Anfahrt von über 25 km um meinen Wohnort herum erhebe ich zusätzliche Fahrtkosten i.H.v. 0,40 Euro/km.
Für die technische Ausstattung bei der Trauerfeier ist der Auftraggeber verantwortlich. (Hier erfolgt demnächst ein weiteres Angebot zur eigenen Technikausstattung.)
Bitte erfragen Sie bei Anmietung eines Raumes/einer Kapelle, ob die Technik vor Ort frei nutzbar ist.
Sofern dies nicht der Fall ist, sprechen Sie mich bitte gesondert an.
Kosten in besonderen Fällen:
Sollte Ihr Einkommen unter 1500 Euro monatlich liegen, z.B. als Rentnerin, Alleinerziehende o.ä. und Sie mir diesbezüglich einen Nachweis erbingen, bin ich bereit, Kosten in Höhe von 200 Euro festzulegen, da ich denke, dass jeder Mensch eine Beerdigung mit einer liebe- und würdevollen Begleitung verdient hat. In diesem Fall soll es nicht daran scheitern, eine Trauerrednerin zu beauftragen, weil der/die Hinterbliebene es sich sonst nicht leisten kann.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
Bei einer Stornierung bis 72 Stunden vor dem Termin: Keine Stornogebühr.
Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung sind als Stornogebühr fällig.
Zusätzliche Buchungsoptionen:
Gedruckte Rede:
Sie erhalten die Rede gedruckt in einer hochwertigen Mappe per Post.
1. Exemplar = 30 Euro inkl. des Versands - jedes weitere Exemplar kostet 13 Euro.
Trauerfeier am Wochenende:
Ich erhebe eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50 Euro.
Trauerfeier über 30 Minuten:
Sofern die Trauerfeier eine Länge von 30 Minuten übersteigt, Sie weitere Zeit benötigen, weil Sie selbst eine zusätzliche Rede halten, Gedichte vortragen oder noch eigene Musikstücke oder Aktionen einbringen möchten, steigt mein Honorar einmalig um 200 Euro.
(Bitte denken Sie in dem Fall daran, dass Sie die Räumlichkeiten entsprechend länger anmieten.)
Sie haben weitere Fragen oder möchten ein konkretes Angebot erhalten? Kontaktieren Sie mich gern hier.
_______________________________________________________
Wieso kostet eine Trauerrede zwischen 420-500 Euro?
Diese Frage wird häufig gestellt.
Damit Sie ein Verständis erhalten, wieso eine Trauerrede, die einen Umfang von ca. 20-30 Minuten entspricht, "nicht nur" 100 Euro kostet, sondern eben doch etwas mehr, möchte ich Ihnen die Kosten und dazugehörigen Leistungen hier darstellen.
(Auszug des obigen Textes zur Veranschaulichung des Stundenlohns)
1. Angefängliches Telefonat (ca. 15 - 20 Min.)
2. Treffen/Telefonat - Dies sollte im Umfang von etwa 1,5 Stunden liegen.
3. Ausarbeiten der individuellen und persönliche Reden (etwa 10 Stunden)
4. Vortrag auf der Trauerfeier (ca. 20-30 Min.)
5. Absprache mit den anderen Akteuren (ca. 1 Stunde).
6. Begleitung bis zur Grabstätte, Verabschiedung (ca. 25 Min).
7. Die Fahrtzeit zu dem Gespräch und zur Trauerfeier habe ich in dieser Rechnung nicht berücksichtigt, jedoch sind Fahrtzeit und Fahrtgeld natürlich auch Kosten, die vom Stundenlohn abgezogen gehören.
Der Arbeitsumfang eines Auftrages entspricht als ca. 14 Stunden (ohne Fahrtzeiten und Fahrtkosten).
Nun teilen Sie einmal die Kosten, Beispiel: 450 Euro durch diese Stunden. Somit ist ein Stundenlohn von 32,15 € gegeben. Davon gehen noch Steuern und Sozialversicherung ab. Sie sehen also, dass der Stundenlohn nach Abzug der Steuern/Sozialversicherungsbeiträge in etwa bei 20-22 Euro/Stunde liegen und damit für eine Trauerrednerin nicht sehr hoch ist.
(Zusätzliche Betriebskosten (Strom, Kosten für den Druck der Rede, Homepage, Marketing u.v.w. Kosten blieben bei dieser Angabe unberücksichtigt.)